FACHKRÄFTE

Liebe Fachkräfte,

Ziel ist es mit Ihnen allen, den vorbeugenden und aktiven Kinderschutz flächendeckend zu aktivieren und die gesamte Gesellschaft dafür zu sensibilisieren. Es gilt, dass alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben, frühzeitig hinsehen, wenn es einem Kind schlecht geht und Unterstützung anbieten.

Die Netzwerkstelle organisiert mehrmals im Jahr Veranstaltungen, wie Fortbildungen und Fachtagungen zu den Frühen Hilfen sowie (präventiven) Kinderschutz. 

Haben Sie Fragen zu Angeboten unserer Region oder suchen Sie eine passende Unterstützung für einen speziellen Fall aus Ihrem Arbeitsumfeld? Dann nehmen Sie Kontakt mit der Koordinatorin auf ! 

FORTBILDUNGEN:

Nutzen Sie die verschiedenen Gelegenheiten, neue potentielle Netzwerkpartner*innen und kennenzulernen und sich nebenbei neues Wissen anzueignen oder Vorhandenes aufzufrischen. Die Angebote der Netzwerkstelle richten sich an alle Fachkräfte des Landkreises Nordhausen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und/oder Erziehungsberechtigten stehen. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Fachkräften verschiedener Professionen trägt dazu bei, die Chancen für ein gesundes und sicheres Aufwachsen unserer Kinder zu erhöhen.

FACHTAGUNGEN:

Die Netzwerkstelle Frühe Hilfen veranstaltet in Kooperation mit der Hochschule Nordhausen und dem Südharz Klinikum Nordhausen, im jährlichen Wechsel, die Kinderschutzkonferenz und den medizinischen Kinderschutzfachtag. Die Fachtage werden als Netzwerkkonferenzen verstanden. An diesen Tagen werden nicht nur wichtige Inhalte und Neuerungen zu spezifischen Themen vermittelt, sondern geben auch Raum und Zeit für Austausch und gegenseitige Anregungen in einem interdisziplinären Teilnehmerkreis.

Gelingender Kinderschutz

Fachkräfte - Kinderschutz

Zu den Aufgaben von Fachkräften in den Frühen Hilfen gehört es generell, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und im Sinne der §§ 8a SGB VIII und 4 KKG ein Abklärungsverfahren im Übergang von Frühen Hilfen zum Handeln bei Kindeswohlgefährdung zu initiieren. Zur Erhöhung der Handlungssicherheit an dieser Schnittstelle sind Qualifizierung, begleitende Beratung und die Verständigung über Verfahrensschritte erforderlich. Dies betrifft sowohl die Ebene der Organisationen, die in den Netzwerken Frühe Hilfen fallübergreifend kooperieren, als auch die Ebene der einzelnen Fachkräfte, die Familien beraten und betreuen.

Vermutungstagebuch

Oft ist es so, dass am Anfang oder überhaupt nur ein ungutes (Bauch)Gefühl bei der Beobachtung einer Situation, Aussagen von Kindern und Jugendlichen, wenn auf konkrete Fragen ausweichende Antworten gegeben werden, gibt.

Für solche Situationen empfehlen wir ein sogenanntes Vermutungstagebuch, welches mit folgenden Fragen oder Anhaltenpunkten geführt werden kann:

  • Was hast du gespürt, gesehen, gehört?
  • Welcher Bilder, Vermutungen hast du?
  • Beschreibe das Gefühl.
  • Was möchtest du tun?
  • Mit wem möchtest du dich darüber fachlich austauschen?

Dokumentation

Für die Dokumentation von Verdachtsfällen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung gibt es keine vorgeschriebene Form. Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen mit den Anhaltspunkten für den Verein/Verband selbst und ggf. für Dritte bestimmt sind. Dritte sind z. B. das Jugendamt, das Familiengericht oder die Polizei und Staatsanwaltschaft. Daher sollten diese Aufzeichnungen lesbar und nachvollziehbar sein.

Dokumentation folgender Daten:

  • persönliche Daten des betroffenen Kindes/Jugendlichen und der Mitarbeitenden
  • eigene Beobachtungen mit konkreten Beobachtungsinhalten (Ort, Zeit, Person, Vorkommnisse)
  • Informationen, Aussagen, Beobachtungen anderer Personen

Hinweise zur Reflexion (auch schriftlich):

  • Welche Gefühle und Reaktionen auf die Beobachtungen werden bei mir ausgelöst?
  • Welche Erklärungsmöglichkeiten für das jeweilige Verhalten habe ich?
  • Welche Fragen möchte ich mit der Ansprechperson für Kinderschutz erörtern?

Mit den Daten ist äußerst sensibel umzugehen. Aufzeichnungen müssen verschlossen aufbewahrt werden. Der Verein/Verband ist bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zur Datenweitergabe an das Jugendamt angehalten.

Beratungen im Team sollten in einem kleinen, vertrauensvollen Rahmen stattfinden.

Allgemeiner Handlungsleitfaden

Das im § 8a (4) SGB VIII beschriebene Verfahren sieht dafür folgende Schritte vor:

  • Fachkraft nimmt Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahr
  • Fachkraft bespricht sich innerhalb des Teams und informiert die  Leitung
  • Für die Gefährdungseinschätzung ist eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen
  • die Sorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche wird in die Gefährdungseinschätzung einbezogen (soweit der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird)
  • Fachkräfte der freien Träger sollen bei den Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten
  • das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann
  • Handlungsablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Hilfe und Unterstützung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Du hast ein “ungutes Gefühl” zu den Lebensumständen eines Kindes/Jugendlichen? Dann kannst du dir bei diesen Stellen Hilfe und Informationen einholen: